Unser Traumhaus

Bauen mit Kastell
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Montag, 03.09.12
Veröffentlicht von B. Oberbeck in Treppe • 15.12.2012 01:07:10
Habe heute den Bauvertrag mit Kastell gescannt. Die eMail mit allen angeforderten Unterlagen ging an Frau Yvonne F. von der Interhyp raus. Ich hoffe die Bank ist jetzt befriedigt und wir bekommen endlich die unterschriebene Abtretungserklärung.
• Anlage 1 – Vollständiger Bauantrag
• Anlage 2 – Baugenehmigung [liegt noch nicht vor. Erwartet in 2-3 Wochen] ? Ist diese wirklich notwendig für die Abtretungserklärung? Ich übersende einen Nachweis, dass der Bauantrag bereits eingereicht ist. Wir mussten noch ein paar Details mit dem Bauamt klären, haben aber seit letzter Woche eine Einigung gefunden und rechnen mit der Baugenehmigung in 2-3 Wochen.
• Anlage 3 – Detaillierte Kostenaufstellung [meine Kalkulation]
• Anlage 4 – Bestätigte Aufstellung der Eigenleistung [was soll ich hier übergeben? Die geplanten Eigenleistungen (Perimeterdämmung Keller, Bepflanzung Garten, Steckdosenendmontage, Lampenmontage, etc. haben nichts mit meinem Bauträger (Rohbau) zu tun. Wer sollte diese Eigenleistung bestätigen? Dessen ungeachtet gibt es wahrscheinlich eine Verschiebung des Eigenkapitals von der „Muskelhypothek“ ins Eigenkapital
• Anlage 5 – Ausfertigung des unterschriebenen Kaufvertrags

Herr Uwe P. ist ab Mittwoch für 2,5 Wochen in Urlaub und ich würde gerne im Vorfeld die Unterlage übergeben.
Herr P. hat mir einen Kontakt in Simmern gegeben (Oberbauleiter Hr. F.), an den ich das Baugrundgutachten schicken soll. So ist sichergestellt, dass während der Abwesenheit von Herrn P. nichts liegen bleibt und Kastell schon mal mit der Statik beginnt.

Habe heute mit Herrn Helfferich wg. unserer Glaswand telefoniert. Er klang sehr kompetent und hat mir als bisher einziger konkret beschreiben können, wie die Glaswand ausgeführt wird. Er schlug vor die Wand nicht in VSG sondern in ESG auszuführen. Das sei günstiger und für den Privatbereich ausreichend.

Keine Stunde später telefonierte ich mit Frau K. von Glas Herzog. Diese erzählte mir, sie könne ohne statische Berechnung der Glaswand kein Angebot machen, da die Glaswand „absturzsicher“ ausgeführt werden muss. Grund dafür ist, dass wir kein Geländer linksseitig der Treppe haben und dadurch die Glaswand als solche die Absturzsicherung darstellt. Sie sagte VSG sei da Minimum (ESG könne nicht für absturzsichere Ausführung genommen werden). Auf meine Einlassung, dass wir nicht über einen öffentlichen Bereich sprechen, sondern es sich um unser Privatbauvorhaben handelt sagte sie, dass das Baurecht nicht zwischen öffentlichen und privaten Räumlichkeiten unterscheide. Wenn ich Besuch bekäme, wären auch Dritte gefährdet. Ich bin nun verwirrt, ob dieser unterschiedlichen Aussagen. Jetzt erst mal rausfinden wer Recht hat. Aber wer könnte das wissen. Bauen ist spannend….. ;)

Das 2. Angebot von Pfälzischer Glashandel kam auch rein. Herr H. bietet 12mm VSG an, weist aber darauf hin, dass die Glasdickenempfehlung auf Erfahrungswerten beruhten, welche uns allerdings nicht von einer statischen Berechnung entbindet.
Ich habe Herrn P. von Kastell auf das Thema angesetzt. Er soll klären, ob der Kastell-Statiker die Berechnung der Glaswand mitmachen kann und prüfen, wer nun Recht hat (Ausführung in VSG oder ESG). Mal sehen, was er antwortet.