Unser Traumhaus

Bauen mit Kastell
Suche
Mittwoch, 05.09.12
Veröffentlicht von B. Oberbeck in Treppe • 15.12.2012 01:15:33
Habe heute Morgen Herrn Sandro S. angeschrieben, da in seinem Angebot die Haustür und die Drückergarnituren für die Innentüren fehlten. Weiterhin habe ich gefragt, ob wir den Vinylboden ohne Dehnungsfugen verlegen können, wenn wir kleben statt schwimmend verlegen (er wollte das nochmal mit dem Hersteller klären). Dann muss ich noch wissen welchen U-Wert die Schlupftür in die Garage hat (wg. der ENEV-Berechnung). Wir brauchen ja eigentlich mind. 0,9, allerdings glaube ich, dass das für die Tür in die Garage egal ist, da in der Garage keine Außentemperaturen herrschen.

Ich werde das mal über Frau Susanne J. checken und später eine eMail dazu schreiben. Weiterhin möchten wir die Glas-Schiebetüren für das Arbeitszimmer EG und das Schlafzimmer OG nicht in Klarglas mit satinierten Streifen, sondern in satiniertem Glas mit klaren streifen.
Die Antwort kam prompt: Haustürangebot folgt, Drückergarnituren wurden vergessen, Mehrpreis für Schiebetüren ca. 100 EUR netto, Vinyl können wir bis 12m ohne Dehnungsfuge verlgen, nur unter den Türen wird eine Dehnungsfuge benötigt.

Heute Abend rief ich Hrn. Werner H. an, um nach dem Status der Angebote (revidierte Angebote WDVS, Fliesenarbeiten, Malerarbeiten, neues Angebot auf Basis Athetherm für Fußbodenheizung und Estrich, Angebot Keller). Ich soll die Angebot bis zum Wochenende bekommen – na schaumer mal. Hr. H. informierte mich, dass die Vinylhersteller einen Rückzieher machen und hinweisen, dass bei großen Glasflächen eher kein Vinyl verwendet werden soll. Es gibt hier wohl Reklamationsfälle. Werde das im Internet mal recherchieren. Habe ihm eine eMail geschrieben mit der von Herrn Wolfgang P. gestern empfohlenen Wandheizung (Variotherm). Welch Zufall, Herr H. wollte uns auch eine Wandheizung im OG anbieten. Das passt doch wieder wie die Faust aufs Auge. ;)

Die Treppe macht mich noch verrückt – vielmehr diese verdammte Glaswand. Ich habe heute das Angebot von Herrn Helfferich bekommen, das überaus attraktiv ist. Er liegt preislich 65-75% günstiger als die beiden Anbieter TBS-Schmidt (der die Glaswand offensichtlich nicht wirklich will, sondern nur die Treppe) und MetallArt (der bzgl. der Glaswand mehr Ausschlüsse im Angebot hat als das Alphabet Buchstaben – nervig, habe eine entsprechende Antwort heute geschrieben).

Habe Herrn Helfferich nun offen gefragt, ob die Glaswand so den Anforderungen der Behörden gerecht wird:

Guten Abend Herr Helfferich,
danke vorab für das o.g. Angebot, welches wir heute erhalten haben. Die von Ihnen präsentierte Lösung zeichnet sich in jedem Fall attraktiv, allerdings bin ich etwas verunsichert aufgrund von auf Halbwissen basierter Aussagen eines Bekannten. Er hat behauptet in dem Moment, wo kein Geländer zwischen Treppe und Glaswand vorhanden ist, ergo die Glaswand sozusagen das „Geländer“ darstellt, müsse die Wand „absturzsicher“ also als „absturzsichere Verglasung“ im Sinne der Landesbauordnung gebaut werden. Auch wegen des Kellerabgangs, der ja auch nur durch die Glasscheibe abgegrenzt wird, bräuchte ich die „absturzsichere Verglasung“.
Die dafür notwendige Glasdicke ließe sich nur durch einen Statiker ermitteln. In jedem Fall müsse aber VSG verwendet werden, da ESG für eine absturzsichere Ausführung nicht zugelassen sei (weil es keinen Rückhalt bietet beim Zerbröseln). Ohne Statik könnte ich einerseits bereits Probleme bei der Bauabnahme bekommen und darüber hinaus im Falle von etwaigen Personenschäden sogar strafrechtlich verfolgt werden. Das Baurecht mache hier auch keine Unterscheidung zwischen privat und öffentlich, da ich ja schließlich auch Besucher empfange.
Ich bin jetzt doch etwas verunsichert aufgrund dieser harten Aussagen und hoffe Sie können mir an dieser Stelle die Angst nehmen. Ihr Angebot lautet schließlich „Lieferung und Montage einer Absturzsicherung“ und ich gehe davon aus, dass Sie als Fachmann für Glaskonstruktionen die Aussage meines Bekannten richtig stellen können.

Konkret möchte ich gerne wissen:
• Brauche ich eine Statik für diese Glaswand? Haben Sie als Fachmann evtl. „Standardstatiken“ analog einer „Allgemeinen Benutzungserlaubnis“ bei Autoteilen?
• Bekomme ich u.U. Probleme mit der Bauabnahme (Landesbauordnung Rheinland Pfalz) in Ermangelung einer Statik bzw. in einer Ausführung als ESG?
• Hält die von Ihnen angebotene Glasscheibe (Vorschrift hin oder her) einer erwachsenen Person stand, die auf der Treppe ausrutscht und in die Glasscheibe fällt bzw. vor dem Kellerabgang stolpert und in die Glasscheibe fällt, aus?


Vielen Dank für Ihr Feedback und Grüße
Bernd Oberbeck

Ich habe mir die Seite von 3S-PV angeschaut. Sieht sehr interessant aus. Evtl. wäre auch das MegaSlate® Dachfenster Wenger was für uns? Die Werkplanung ist ja noch nicht angestoßen, von daher können wir das Dachfenster im Bad in bestimmten Rahmen noch flexibel gestalten und ins PV-Dach optimal integrieren. Wir müssen nicht notwendigerweise das PV-Dach ans Dachfenster

Solardach

Habe gleich Herrn Wolfgang P. nochmal angeschrieben. Er hat prompt geantwortet und gesagt, dass er das Fenster optional anbietet. Es muss halt ins Sparrenraster passen.

Keine Rückmeldung von Grobi.tv – das nervt. Die könnten wenigstens schreiben, dass sie keinen Bock haben mit mir zusammenzuarbeiten. Ausschweigen ist echt keine Art.

Habe Herrn Diehl auch nochmal angemailt wg. der Glaswand.